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TOP Ö 11: Wahl von bis zu zwei stellvertretenden Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern aus den Reihen der Beigeordneten (§ 81 Abs. 2 NKomVG) und etwaige Festlegung der Reihenfolge der Vertretung (§ 81 Abs. 2 Satz 2 NKomVG)
Sitzung:
09.11.2021
Gemeinderat Baddeckenstedt
Beschluss:
Wahlergebnis: