TOP Ö 9: Aufhebung des Bebauungsplan „Haverlah Nordwest“ und der Baugestaltungssatzung „Die Grumtwiesen“ der Gemeinde Haverlah; hier: Beschluss über die im Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB