Sachverhalt:
Gemäß § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nimmt
der Rat der Gemeinde Baddeckenstedt von den geleisteten und von dem
Bürgermeister – in den Fällen der Überschreitung der Wertgrenze von 3.000 € im
Einvernehmen mit seinem Stellvertreter - genehmigten über- und außerplanmäßigen
Ausgaben Kenntnis.
Eine letztmalige Bekanntgabe hierüber erfolgte in der Ratssitzung am
03.06.2025. Seitdem ist folgende außerplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2025
entstanden:
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Ergebnis-/Finanzhaushalt |
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Produkt |
Bezeichnung |
Betrag/€ |
Grund: |
Deckung: |
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11170.422100 11170.722100 Kommunale Liegenschaften |
Unterhaltung des beweglichen Vermögens |
900,66 |
Lizenzgebühren für Energiemanagement-Software; kein Haushaltsansatz
vorhanden |
61110.301300 61110.601300 Gewerbesteuer |
