Betreff
Außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2025
Vorlage
XI /133 (Ba)
Aktenzeichen
I/Kie
Art
Info-Vorlage Gemeinde Baddeckenstedt

Sachverhalt:

Gemäß § 117 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nimmt der Rat der Gemeinde Baddeckenstedt von den geleisteten und von dem Bürgermeister – in den Fällen der Überschreitung der Wertgrenze von 3.000 € im Einvernehmen mit seinem Stellvertreter - genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben Kenntnis.

Eine letztmalige Bekanntgabe hierüber erfolgte in der Ratssitzung am 03.06.2025. Seitdem ist folgende außerplanmäßige Ausgabe für das Jahr 2025 entstanden:

Ergebnis-/Finanzhaushalt

Produkt

Bezeichnung

Betrag/€

Grund:

Deckung:

11170.422100

11170.722100

Kommunale Liegenschaften

Unterhaltung des beweglichen Vermögens

900,66

Lizenzgebühren für Energiemanagement-Software; kein Haushaltsansatz vorhanden

61110.301300

61110.601300

Gewerbesteuer


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Siehe vorstehende Deckung.

 Keine Anlage/n

 Öffentliche Anlage/n

 Teils öffentliche Anlage/n

 Nichtöffentliche Anlage/n (Datenschutz)